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Fotos auf einer Firmenkonferenz sammeln – ohne Fotografenvertrag

3 Min. Lesezeit
corporate guests using a QR code photo sharing experience for How to Collect Photos at a Corporate Conference Without a Photography Contract

Ein gebuchter Fotograf liefert Ihnen ein paar Hundert sorgfältig gesetzte Aufnahmen von der Keynote und der Sponsorenwand. Was er Ihnen nicht liefern kann, ist der Rest der Veranstaltung: die Breakout-Sessions, die parallel laufen, die Gespräche auf den Fluren, das Team, das aus drei Standorten eingeflogen ist und sich endlich persönlich getroffen hat, der Sponsorenstand im Moment der größten Energie. Diese Momente liegen auf Hunderten von Smartphones im Raum – und ohne ein System bleiben sie genau dort liegen.

Dieser Leitfaden richtet sich an die Eventmanagerin oder den Eventmanager, die alle Fotos einer Firmenkonferenz möchten, nicht nur den vertraglich vereinbarten Teil – und die das ohne einen zweiten Fotografenvertrag schaffen müssen, ohne zwei Wochen lang „Schick mir bitte deine Fotos"-E-Mails hinterherzujagen, und ohne Bilder von Mitarbeitenden oder Gästen an ein Tool weiterzugeben, das nicht sagen kann, wo die Daten eigentlich liegen. Der Mechanismus ist ein QR-Code: Die Gäste scannen ihn, laden direkt aus dem Browser hoch, und alles landet in einem moderierten, gebrandeten Album, das Sie kontrollieren.

Wir zeigen, wie die Methode funktioniert, wo die Codes hingehören, welche DSGVO-Fragen ein Einkauf stellen wird und wie das Ganze im Vergleich zu den Alternativen abschneidet. Die Wettbewerbsangaben sind aus den jeweils eigenen Seiten der Anbieter verifiziert – Stand Juni 2026. Wo eine Zahl nur auf Anfrage erhältlich ist, sagen wir das, statt eine zu erfinden.

Dies ist keine Rechtsberatung. Die folgenden DSGVO-Abschnitte fassen die relevanten Artikel zusammen, damit Sie wissen, was zu prüfen ist; Ihr Datenschutzbeauftragter oder Ihre Rechtsabteilung sollte bestätigen, wie sie auf Ihre konkrete Veranstaltung und Rechtslage anzuwenden sind.

Ein Fotograf hat einen klar abgesteckten Auftrag: eine oder zwei Personen, eine feste Shotlist, ein definiertes Zeitfenster – genau das, was Sie für die Keynote und die Porträts wollen. Aber eine Konferenz ist eine verteilte Veranstaltung. Parallele Sessions, Networking-Blöcke und Sponsorenaktivierungen passieren schneller, als ein einzelner Vertrag sie abdecken kann, und die teilbarsten Inhalte sind die spontanen – die Art von Bildern, die Gäste gern beisteuern würden, wenn die Frage fünf Sekunden statt fünf E-Mails dauert.

Das Rohmaterial ist längst im Raum: Die Smartphone-Verbreitung in Deutschland sollte laut Prognose 2024 bei 97 % liegen (Statista), also trägt nahezu jeder Gast eine leistungsfähige Kamera bei sich. Das Problem war nie das Aufnehmen; es war das Einsammeln. Gruppenchats sind der Ort, an dem Eventfotos in Vergessenheit geraten – eine Untersuchung zur Gruppenchat-Müdigkeit ergab, dass sich 40 % der Befragten von der Menge an Gruppennachrichten überfordert fühlten (The Conversation, 2023). Genau deshalb scheitert „Leg deine Fotos in die WhatsApp-Gruppe" still und leise nach dem ersten Tag. Ein QR-Code-Tool dreht das Modell um: Jeder Gast wird zu einer Opt-in-Quelle, und die Hürde beim Hochladen schrumpft auf einen einzigen Scan. Sie ersetzen nicht den Fotografen – Sie erfassen all das, wofür er nie beauftragt war, im Raum zu sein.

Die Methode ist bewusst unspektakulär, und das ist auf einer professionellen Veranstaltung genau der Punkt. Mit Gathmo läuft es so:

Zwei ehrliche Klarstellungen. Erstens: Die automatische Gesichtserkennung zur Fotosuche ist nicht Teil des Startprodukts von Gathmo – sie steht auf der Roadmap (Phase 2). Wenn „Jeder Gast findet per Selfie seine eigenen Fotos" heute zwingend nötig ist, bietet Eventiere eine Gesichtssuche, erreicht aber nicht Gathmos EU-Datenhaltung. Zweitens: Eine Live-Fotowand auf dem Konferenzbildschirm ist verfügbar – eine Live-Diashow ab dem Celebrate-Tarif, ein echter Live-Stream bei Grand –, aber das ist eine vom Einsammeln getrennte Entscheidung.

Ja – und hören Sie auf, das als Risiko zu behandeln. 68 % der Verbraucher gaben an, im vergangenen Jahr mindestens einmal einen QR-Code genutzt zu haben (TEAM LEWIS, 2024), und über Großbritannien und Europa hinweg haben 86,66 % der Smartphone-Nutzer mindestens einen QR-Code gescannt, 36,40 % scannen wöchentlich einen (MobileIron/Ivanti). Auf einer Konferenz, wo Badges und Beschilderung ohnehin schon Codes tragen, ist das Scannen zum Hochladen eine vertraute Geste, kein Novum, das Sie erst erklären müssten.

Eine Konferenz bietet mehr gute Flächen als eine Hochzeit oder eine Party, und die Scan-Distanz bestimmt die nötige Größe. Die maßgebliche Regel ist das Verhältnis 10:1 von Distanz zu Größe: Die Mindestgröße des Codes ist die maximale Scan-Distanz geteilt durch zehn (Uniqode). Planen Sie die Platzierungen entsprechend:

Ein paar Spezifikationen, die verhindern, dass ein gedruckter Code unbemerkt versagt:

(Den vollständigen Überblick über die Druckspezifikationen finden Sie im QR-Code-Leitfaden des Hubs.)

Häufige Fragen

Grundsätzlich ja – ein Foto, das eine Person identifiziert, ist ihr personenbezogenes Datum. Aber ein gewöhnliches Eventfoto ist nicht automatisch eine besondere Kategorie (biometrisches Datum). Erwägungsgrund 51 ist eindeutig: Fotos lösen die höhere Hürde von Artikel 9 nur dann aus, wenn sie mit einem spezifischen technischen Mittel verarbeitet werden, das die eindeutige Identifizierung erlaubt – also Gesichtserkennung per Template. Ein Startprodukt ohne Gesichtserkennung (wie Gathmo heute) hält deshalb einen einfacheren Compliance-Fußabdruck: Gewöhnliches Sammeln und Anzeigen bringt Sie für sich genommen nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 9.

Ein Veranstalter, der als Verantwortlicher handelt, muss eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6 Abs. 1 benennen. Für gewöhnliche Fotos ohne besondere Kategorien kann sich ein Veranstalter oft auf das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f) stützen, vorbehaltlich einer Abwägung – aber die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) ist die sicherere Grundlage und ist erforderlich, wo die Abwägung scheitert. Speziell bei Mitarbeitenden kommt im deutschen Recht eine Besonderheit hinzu: Nach § 26 BDSG hängt die Verarbeitung im Beschäftigungskontext an der Erforderlichkeit – ein schlechter Passung für werbliche Eventfotos –, sodass eine freiwillig erteilte, dokumentierte Einwilligung (mit echtem Ablehnungsrecht) in der Regel ratsam ist. Weil Gathmo die Einwilligung beim Upload erfasst und der Gast sich aktiv zum Beisteuern entscheidet, arbeiten Sie mit einer Opt-in-Handlung, nicht mit einer verdeckten Erfassung.

Ja. Artikel 13 Abs. 1 verlangt, dass Sie bei der Erhebung der Daten definierte Informationen bereitstellen – Identität des Verantwortlichen, Zwecke und Rechtsgrundlage, Speicherdauer und die Rechte der betroffenen Personen. In der Praxis heißt das: ein klarer Datenschutzhinweis auf der Upload-Seite.

Ja – das Recht auf Löschung (Art. 17 Abs. 1) greift, wenn ein Grund vorliegt (zum Beispiel der Widerruf der Einwilligung). Der Verantwortliche muss unverzüglich und innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3) reagieren, verlängerbar um zwei weitere Monate bei komplexen Anfragen. Ihr Tooling braucht eine Löschung pro Einzelobjekt oder pro Person, die sich innerhalb dieses Zeitfensters tatsächlich umsetzen lässt.

Nur so lange wie nötig: Art. 5 Abs. 1 lit. e (Speicherbegrenzung) und Art. 5 Abs. 1 lit. c (Datenminimierung) verlangen definierte Aufbewahrungsfristen, keine unbefristete Speicherung. Gathmos Tarife pro Veranstaltung tragen ausdrückliche Fristen – zum Beispiel 183 Tage bei Celebrate und 365 Tage bei Grand –, sodass die Galerie per Design abläuft.

Für eine EU-Konferenz ist das meist die entscheidende Frage – und die, an der Consumer-Tools am häufigsten scheitern. Zwei Teile:

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