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Für Unternehmen

DPA, Retention, Einwilligung: eine Beschaffungsgliederung für Agenturen

6 Min. Lesezeit
Eine Agentur, die eine Datenpunktegründungs-Checkliste für einen Corporate-Kunden erstellt

Beim Einkauf im B2B-Kontext werden vor einer Freigabe von Gästermedien vier Punkte abgefragt: eine DSGVO-Artikel-28-Datenverarbeitungsvereinbarung, der Hosting-Standort der Daten, die Aufbewahrungsdauer und wer die Löschung steuert sowie wie die Einwilligung der Gäste erfasst wird. Größere Käufer fordern zudem Zugriffssteuerung wie SSO. Gathmo stellt die DPA auf Anfrage bereit, sodass Sie sie sofort an den Einkauf geben können, ohne zurück an den Anbieter zu gehen.

Gästemedien an einen privaten Gastgeber zu verkaufen ist eine Handschlag-Einigung; an einen Unternehmensklienten ein Beschaffungsprozess. Ist ein echtes Unternehmen involviert, fragt vor der Unterschrift meist Legal oder IT nach Details: Datenverarbeitungsvereinbarung, Aufbewahrungsregeln, Einwilligung, und wo die Daten liegen. Agenturen, die das schon vorbereitet haben, schließen schneller ab und wirken professioneller; Agenturen die improvisieren verlieren Tempo. Das ist die Checkliste, die bereitliegen sollte (allgemeine Information, kein Rechtsrat).

Am häufigsten nachgefragtes Element ist die DPA — die DSGVO-Artikel-28-Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, die das Rollenverhältnis zwischen Verantwortlichem und Verarbeiter festlegt. Der Kunde ist typischerweise der Verantwortliche, ihr und die Plattform seid in der Verarbeitungskette, und die DPA dokumentiert das. Gathmo stellt auf Anfrage eine DPA bereit, sodass ihr sie direkt auf Beschaffungsanfrage liefern könnt, statt erneut beim Anbieter nachzufragen. Dass sie bereit liegt, hält Deals oft am Laufen.

Neben dem AV-Vertrag will die Beschaffung auch etwas über den Speicherort der Daten wissen (EU-gehostet, keine Übertragung in Drittländer?), die Aufbewahrung (wie lange werden Gästematerialien gespeichert, und wer steuert die Löschung?), die Einwilligung (wie werden Gäste informiert und ihre Zustimmung erfasst?) und die Zugriffskontrollen für größere Käufer (SSO). Die Checkliste unten ordnet jedes dieser Themen dem zu, was Gathmo bereitstellt, damit ihr sicher antworten könnt. Die zugrunde liegenden Details findet ihr unter EU-gehostete Gästematerialien und den Auftragsverarbeitungsbedingungen.

Das brauchst du

  • Ein Unternehmen oder eine Ausschreibung, die Datenschutzantworten verlangt
  • Eure Gathmo-Plan-Details (und Enterprise, falls SSO erforderlich ist)
  • Die DPA der Plattform ist sofort bereit

Kurz zusammengefasst

  • DPA: Art.‑28-DPA zur DSGVO-Unterzeichnung verfügbar (Gathmo: ja, auf Anfrage).
  • Datenstandort: EU-gehostet, keine Übertragung in Drittstaaten (Gathmo: Frankfurt, kein Dritter)
  • Aufbewahrung: definierte Fenster; Host steuert Löschung
  • Einwilligung: Gäste beim Upload informiert; Einwilligung erfasst
  • Löschung: Fähigkeit, Löschanfragen umzusetzen (integrierte Funktionen)
  • Zugriffskontrolle: SSO für Enterprise-Käufer (Gathmo: Enterprise 699 €/Monat)
  • Moderation: Host + automatische Moderation zur Sicherheit der UGC

Häufige Fragen

Typischerweise: ein Datenverarbeitungsvertrag (DPA), wo die Daten gehostet werden (EU, keine Drittlandübermittlung?), Aufbewahrungsfristen und wer die Löschung kontrolliert, wie Gastzustimmung eingeholt wird, Löschfähigkeit und — für größere Käufer — Zugriffskontrollen wie SSO. Wenn diese Punkte vorab beantwortet sind, geht der Deal schneller. Gathmo deckt das mit einer EU-gehosteten Plattform (Frankfurt), einem GDPR-Art.-28-DPA auf Anfrage, definierter Retention, Zustimmungs- und Löschwerkzeugen sowie SSO im Enterprise-Plan ab.

Es ist der Vertrag, den man nach DSGVO abschließen muss, um die Rollen zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter zu formalisieren, und Kunden aus dem Unternehmens- oder öffentlichen Bereich unterschreiben ihn nicht ohne diesen. Normalerweise bist du als Veranstalter der Verantwortliche; du und die Plattform stehen in der Verarbeitungskette. Gathmo stellt die DPA auf Anfrage bereit, damit du als Agentur sofort liefern kannst, statt zum Anbieter zurückgehen zu müssen — genau das bremst oft Deals.

Gathmo hostet Gästemedien in der EU (Frankfurt) ohne Übermittlung in Drittstaaten. Für die Beschaffung bedeutet das: Sie können die Frage nach dem Datenstandort klar beantworten, ohne auf Standardvertragsklauseln oder Transfer-Risikoanalysen zurückgreifen zu müssen. EU-Hosting ohne Drittlandtransfer ist die einfachste Antwort für einen europäischen Käufer und eine immer häufiger harte Voraussetzung in Ausschreibungen.

Gästemedien werden für ein festgelegtes, zum Event passendes Zeitfenster gespeichert und danach gelöscht; die Löschung lässt sich vom Gastgeber steuern – inklusive Löschfunktionen, mit denen konkrete Löschanfragen umgesetzt werden. Die DSGVO verlangt, dass Daten nicht länger aufbewahrt werden als nötig, deshalb ist ein klarer, konsistent kommunizierbarer Aufbewahrungszeitraum genau das, was Beschaffungsentscheider hören wollen. Dokumentiere das verwendete Fenster, damit du es bei Bedarf sauber erklären kannst.

Beim Upload werden die Gäste darüber informiert, was erhoben wird und warum, und ihre Einwilligung wird im Ablauf festgehalten. Als Agentur solltet ihr sicherstellen, dass Beschilderung und Upload-Hinweis den Zweck klar erklären. Die Plattform erfasst die Zustimmung und stellt Löschwerkzeuge bereit; die Prüfung auf der Verantwortlichenseite (Rechtsgrundlage, Wortlaut der Hinweise) bleibt bei euch oder eurem Kunden. Das sauber zu erklären, gibt der Beschaffung die Sicherheit, dass Zustimmung bewusst statt zufällig gehandhabt wird.

Größere Organisationen verlangen häufig Single Sign-On (SSO) für den Zugang und manchmal gebrandete SMS für die Gästekommunikation. Gathmos Enterprise-Plan (699 €/Monat-Äquivalent, 6.990 €/Jahr) ergänzt SSO und gebrandete SMS auf Top der EU-Hosting-Basis und der kompletten Funktionspalette. Für die meisten Agenturaufträge reicht Agency (199 €/Monat-Äquivalent), aber wenn eine Ausschreibung SSO oder Enterprise-Identity verlangt, ist Enterprise der passende Tarif.

Habe die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (DPA) griffbereit, weiß deine Aussage zum Datenstandort (EU-gehostet, kein Transfer in Drittländer), kannst dein Aufbewahrungsfenster und den Löschprozess klar benennen und verstehst den Zustimmungsfluss. Ist der Kunde groß, kläre, ob SSO nötig ist, damit du gegebenenfalls Enterprise anbieten kannst. Mit diesen Punkten schon beantwortet in den Raum zu gehen – statt erst „müssen wir noch herausfinden“ – macht dich als Agentur zu einem verlässlichen, vorbereiteten Anbieter.

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